Bundesbeiträge

Ab Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund finanziell unterstützt (subjektorientierte Finanzierung). Der vorbereitende Kurs muss nach dem 1. Januar 2017 begonnen haben und darf nicht kantonal subventioniert sein.

Die Beiträge können erst beantragt werden, nachdem die eidgenössische Prüfung absolviert wurde.

Informationen zur Rückerstattung durch das SBFI finden Sie hier.